Allgemeine Geschäftbedingungen
1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Für die Rechtsbeziehung zwischen der DHV Personalvermittlung- & Beratungs UG, Storkower Str. 113, 10407 Berlin (nachfolgend als “ANBIETER” bezeichnet) und dem Leistungsempfänger (nachfolgend als “KUNDE” bezeichnet, gemeinsam auch als “PARTEIEN” bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über Leistungen aus dem Bereich Mitarbeitergewinnung (nachfolgend als “Leistungen” bezeichnet), sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich.
1.2. Das Angebot des ANBIETERS ist ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) oder Gewerbetreibende gerichtet. Bei Abschluss eines Vertrages bestätigt der KUNDE gegenüber dem ANBIETER ausdrücklich, dass die angebotenen Leistungen nur zu gewerblichen oder geschäftlichen Zwecken in Anspruch genommen werden sollen, und dass er selbst als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt.
1.3. Etwaige abweichende, ergänzende oder widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden für die Geschäftsbeziehung mit dem Anbieter keine Anwendung, sofern der Anbieter diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Selbst wenn der Anbieter trotz Kenntnis von abweichenden oder widersprechenden Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt, gelten in jedem Fall ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
1.4. Die gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ANBIETERS zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen ist maßgeblich und verbindlich für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien.
2 Leistungen
2.1. Das Budget für die Werbekosten wird vom KUNDEN bestimmt und ist zusätzlich zur Vergütung zu entrichten. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung der Werbekosten direkt zwischen dem KUNDEN und der Werbeplattform. Alle anfallenden Werbekosten sind vom KUNDEN zu tragen.
2.2. Plattformen wie Facebook, LinkedIn, Instagram oder andere können in Einzelfällen Werbekampagnen des ANBIETERS, die dieser für den KUNDEN erstellt hat, ohne Angabe von Gründen aussetzen oder den Account, das Werbekonto oder den Business Manager des KUNDEN vorübergehend oder dauerhaft sperren. Der ANBIETER hat darauf keinen Einfluss, behält jedoch seinen Vergütungsanspruch.
2.3. Der ANBIETER ist auf die Gewinnung von Anfragen im Wege des Online-Marketings und des Performance-Marketings spezialisiert.
2.4. Der konkrete Leistungsumfang wird zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN individuell abgestimmt. Sollte der KUNDE den ANBIETER damit beauftragen, im Namen des KUNDEN Online-Werbeanzeigen zu schalten, erteilt er hiermit dem ANBIETER eine Vollmacht, um im Namen des KUNDEN zu handeln.
2.5. Die PARTEIEN sind sich einig, dass der ANBIETER bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen dem KUNDEN keinen konkreten quantitativen oder wirtschaftlichen Erfolg, wie beispielsweise eine bestimmte Anzahl von Leads, Mitarbeitern oder dergleichen, schuldet.
2.6. In Bezug auf die Inhalte eines mit dem ANBIETER geschlossenen Dienstleistungsvertrags steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Widersprüchliche oder abweichende Bestimmungen des KUNDEN sind nicht verbindlich, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2.7. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten Dritte, insbesondere Subunternehmer, hinzuzuziehen.
3 Vertragsschluss
3.1. Der KUNDE verpflichtet sich ausdrücklich dazu, sämtliche Login-Benutzernamen, Passwörter, Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, streng vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben, um den Schutz der vertraulichen Informationen des ANBIETERS und Dritter zu gewährleisten.
3.2. Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann auf fernmündlichem Wege (insbesondere per Video- oder Telefonkonferenz), in Textform (z.B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen und gilt als rechtsverbindlich, sofern beide Parteien dem Vertrag zustimmen.
3.3. Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite, in sozialen Netzwerken oder in Werbeanzeigen dient lediglich der Information und stellt kein verbindliches Angebot des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein Angebot abzugeben, das vom ANBIETER geprüft und angenommen werden kann.
3.4. Im Fall von fernmündlich abgeschlossenen Verträgen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN stimmt der KUNDE ausdrücklich der Aufzeichnung des Telefonats und/oder der Video-Konferenz durch den ANBIETER zu, um Beweis- und Dokumentationszwecken zu dienen und die Erfüllung des Vertrags sicherzustellen.
4 Vergütung
4.1. Wenn der KUNDE eine notwendige Mitwirkungshandlung unterlässt und dadurch die Leistungserbringung durch den ANBIETER verhindert wird, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt.
4.2. Die Höhe der Vergütung für die Leistungen ergibt sich aus dem Angebot zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Wenn keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Vergütung gemäß der geltenden Preisliste. Falls Ratenzahlung vereinbart wurde, wird die erste Rate sofort nach Vertragsschluss fällig, die weiteren Raten sind – sofern nicht anders vereinbart – monatlich im Voraus zu zahlen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt.
4.3. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, muss der KUNDE die vereinbarte Vergütung als Vorleistung erbringen. Die Vergütung wird sofort nach Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.
4.4. Die Einrichtungsgebühr ist – sofern nicht anders geregelt – einmalig fällig, wenn sie vereinbart wurde. Bei einer etwaigen Vertragsverlängerung fällt keine erneute Einrichtungsgebühr an.
4.5. Wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, die Leistungen vorübergehend zu unterbrechen oder eine Unterbrechung aus anderen Gründen notwendig ist, besteht dennoch die Verpflichtung des KUNDEN, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe zu zahlen, sofern die Gründe nicht auf einem Verschulden des ANBIETERS beruhen.
4.6. Der KUNDE kann sein Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen handelt.
5 Verzug
5.1. Fristen für die Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den KUNDEN und nach Erbringung aller notwendigen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN.
5.2. Falls der KUNDE mit fälligen Zahlungen im Verzug ist, hat der ANBIETER das Recht, weitere Leistungen zu verweigern, bis die fälligen Zahlungen beglichen sind.
5.3. Falls der KUNDE bei einem Dauerschuldverhältnis mit der Zahlung der vereinbarten monatlichen Vergütung gegenüber dem ANBIETER in Verzug gerät, kann der ANBIETER nach Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder einer erfolglosen Abmahnung den Vertrag außerordentlich kündigen und sämtliche Leistungen einstellen. Der ANBIETER kann die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wäre, als Schadensersatz verlangen. In diesem Fall muss sich der ANBIETER jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder zu erwerben unterlässt.
6 Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
6.1. Der ANBIETER erbringt alle vertraglich zugesagten Leistungen grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder des individuell vereinbarten Beginns der Vertragslaufzeit.
6.2. Der KUNDE sorgt dafür, dass der ANBIETER jederzeit über alle erforderlichen Informationen verfügt, die für ein bestmögliches Leistungsergebnis erforderlich sind. Falls der ANBIETER daran gehindert wird, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, und dies auf Hindernissen beruht, die in der Sphäre des KUNDEN liegen, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt.
6.3. Der KUNDE ist für sämtliche Inhalte verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Inhalte frei von Belastungen durch Dritte sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Wettbewerbs-, Marken-, Straf-, Jugendschutz-, Datenschutzrecht oder dgl.) verstoßen. Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, die Inhalte zu prüfen.
6.4. Der ANBIETER ist berechtigt, alle Termine, sofern die jeweilige Art der Leistungserbringung keine Anwesenheit vor Ort erfordert (z. B. die Durchführung von Fotoshootings oder Videodrehtermine), digital (z. B. via Zoom, Teams, Skype, Teamviewer oder dergleichen) mit dem KUNDEN durchzuführen.
6.5. Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das Angebot vollständig nutzen zu können. Falls technische Probleme beim bereitgestellten Angebot auftreten, ist der KUNDE verpflichtet, bestmöglich zur Problemlösung beizutragen.
7 Vertragsdauer
7.1. Der Vertrag wird für die vereinbarte Erstlaufzeit gemäß den individuellen vertraglichen Vereinbarungen fest abgeschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist nicht möglich.
7.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beginnt die Vertragsdauer mit dem Beginn der Ausstrahlung der Werbekampagnen. Die Fälligkeit der vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt.
7.3. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verlängert sich die Vertragsdauer automatisch um die vereinbarte Erstlaufzeit, wenn sie nicht von einer Partei schriftlich (per E-Mail ausreichend) gekündigt wird, und zwar spätestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerung.
7.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8 Zahlungsbedingungen
8.1. Die Zahlung kann per GoCardless und den dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (einschließlich Lastschrifteinzug) erfolgen.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter unverzüglich nach Vertragsabschluss, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, eine (SEPA)-Einzugsermächtigung zu erteilen. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für Überziehungsgebühren, Überziehungskosten oder ähnliche Gebühren, die von der Bank oder Kreditkartenfirma erhoben werden.
9 Haftung für Schadensersatz
9.1. Die Haftung des ANBIETERS, unabhängig von der Rechtsgrundlage, ist aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nur gemäß den nachstehenden Regelungen möglich.
9.2. Der ANBIETER haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, und die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Folge haben. Darüber hinaus haftet der ANBIETER auch für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sowie für Schäden aufgrund der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder zugesicherten Eigenschaft oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
9.3. Der ANBIETER haftet nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags im Allgemeinen erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
10 Datenschutz und Geheimhaltung
10.1. Der ANBIETER erhebt, verarbeitet und nutzt im Rahmen des Vertragsverhältnisses personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form. Der KUNDE wird darüber informiert und alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt.
10.2. Die Parteien verpflichten sich, vertraulich mit allen Informationen und Unterlagen umzugehen, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werden und nicht offenkundig oder allgemein zugänglich sind. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.
11 Abnahme
11.1. Soweit die individuell vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten für die Abnahme die nachfolgenden Regelungen.
11.2. Nach Abschluss einer Teilleistung kann der ANBIETER vom Kunden die Abnahme verlangen.
11.3. Die seitens des Kunden abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt. Die schriftliche Erklärung kann per E-Mail erfolgen.
12 Urheberrecht
12.1. Sämtliche Inhalte, die im Rahmen der Vertragserfüllung zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht.
12.2. Der KUNDE räumt dem ANBIETER an sämtlichen Werbekampagnen und deren Inhalten ein weltweites, zeitlich und sachlich uneingeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht an allen denkbaren Nutzungsarten ein, einschließlich zukünftiger Nutzungsarten, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren.
12.3. Der KUNDE stellt den ANBIETER vollständig von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von geistigem Eigentum und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.
12.4. Der KUNDE erhält während der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht an den Inhalten (Creatives, Texte, Bild- und Videomaterialien). Die Weitergabe und/oder Vervielfältigung der Inhalte ist untersagt. Jeder Verstoß gegen diese Regelung wird verfolgt und kann zu Schadensersatzansprüchen führen.
12.5. Der ANBIETER ist berechtigt, anonymisierte Daten der Kampagnen zu erheben, auszuwerten und zu nutzen, einschließlich der Abbildung von Werbeanzeigen sowie Kampagnenstrukturen und -strategien.
13 Widerrufsrecht
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der ANBIETER ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB Verträge abschließt. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
14 Referenznennung
Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN in jedem Medium als Referenz zu nennen, einschließlich der Nennung und Benutzung von geschützten Marken, Bezeichnungen oder Logos. Eine Verpflichtung zur Nennung besteht jedoch nicht.
15 Allgemeine Bestimmungen
15.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Nürnberg.
15.2. Auf alle Streitigkeiten findet, unabhängig vom rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
15.3. Ergänzungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und werden ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung Teil der Vereinbarung.
15.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung.
15.5. Der ANBIETER ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN unzumutbar. In diesem Fall wird der ANBIETER den KUNDEN rechtzeitig benachrichtigen. Sofern der KUNDE den geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.